Indische Aktienfonds können gemäß einer kürzlich erlassenen Vorschrift des Securities and Exchange Board of India (SEBI) bis zu 35 % ihrer Restportfolios in Nicht-Aktien-Anlagen investieren. Diese Möglichkeit könnte Fondsmanagern mehr Flexibilität geben und zugleich ein indirektes Engagement in Vermögenswerten schaffen, die Anleger möglicherweise bereits halten.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Obergrenze von 35 % gilt für das Restportfolio eines Fonds, nicht für dessen Gesamtportfolio.
  • Aktiv verwaltete Large-Cap-Fonds müssen weiterhin mindestens 80 % in Large-Cap-Aktien investieren.
  • Fonds können selbst entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen; die Quelle nennt kein Datum des Inkrafttretens.

Wie sich die Regel auf indische Aktienfonds auswirkt

Die Vorschrift der SEBI erlaubt Aktienfonds, bis zu 35 % ihrer Restportfolios in Nicht-Aktien-Anlagen zu investieren. Für aktiv verwaltete Large-Cap-Fonds zählen dazu Gold-ETFs (börsengehandelte Fonds), Silber-ETFs und Infrastructure Investment Trusts (InvITs).

Das Restportfolio ist der Teil, der einem Fonds nach Erfüllung seiner verpflichtenden Anlagequoten zur Verfügung steht. Aktiv verwaltete Large-Cap-Fonds müssen mindestens 80 % in Large-Cap-Aktien investieren und haben den verbleibenden Anteil üblicherweise für Mid-Cap-Aktien verwendet.

Die Änderung ermöglicht es diesen Fonds, einen Teil des verbleibenden Anlageanteils stattdessen für die genannten Nicht-Aktien-Anlagen zu nutzen. Die verfügbaren Informationen nennen weder die bisherige Regelung für solche Anlagen noch ein Datum des Inkrafttretens der Änderung.

Was die Möglichkeit für Anleger bedeutet

Gold und Silber könnten sich gut entwickeln, wenn die Aktienmärkte stark fallen, und einem Fonds möglicherweise dabei helfen, die Volatilität zu steuern. Ein solches Ergebnis ist nicht garantiert, und Aktienfonds können sich gegen die Nutzung dieser Möglichkeit entscheiden.

Anleger, die direkt Gold- oder Silber-ETFs halten, könnten über einen aktiv verwalteten Aktienfonds zusätzlich in diese Metalle investieren. Dadurch könnte ihre Gesamtvermögensaufteilung von ihrer ursprünglichen Absicht abweichen.

Die Nicht-Aktien-Anlagen ändern nichts an der steuerlichen Behandlung von Anlagen in diesen Aktienfonds. Indexfonds und Aktien-ETFs müssen als passive Produkte ihre jeweiligen Referenzindizes nachbilden.

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