Die KKR-Fusionsprüfung machte am 19. Oktober 2026 Fortschritte, als die Europäische Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte veröffentlichte. Darin wirft sie dem Vermögensverwalter vor, bei der Prüfung der Übernahme des Geschäftsbereichs NetCo von Telecom Italia im Jahr 2024 unrichtige oder irreführende Informationen geliefert zu haben. Die Vorwürfe sind vorläufig, und KKR hat nun Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Bei der Maßnahme vom 19. Oktober handelte es sich um eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, nicht um eine endgültige Feststellung eines Fehlverhaltens.
  • Die Vorwürfe betreffen Angaben zu langfristigen Vereinbarungen über den Großhandelszugang zum Netz.
  • KKR kann die Akten der Kommission einsehen, schriftliche Stellungnahmen einreichen und eine Anhörung beantragen.

Inhaltsverzeichnis

Bei der KKR-Fusionsprüfung stehen die Bedingungen für den Großhandelszugang im Mittelpunkt

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission vom 19. Oktober legt ihre vorläufige Einschätzung dar, wonach KKR zumindest fahrlässig unrichtige oder irreführende Informationen zu bestehenden langfristigen Vereinbarungen über den Großhandelszugang geliefert habe. Die Angaben betrafen die Frage, ob diese Bedingungen bestehen bleiben würden, sofern Drittanbieter keiner Änderung zustimmten.

Die Kommission erklärte, die Informationen seien für ihre Beurteilung der Übernahme wesentlich gewesen und als Antwort auf förmliche Auskunftsersuchen übermittelt worden. Es geht somit um die Richtigkeit der im Rahmen der Fusionsprüfung verwendeten Angaben und nicht um eine neue Beurteilung der finanziellen Leistung von KKR.

Die Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Teresa Ribera, sagte, die verfügbaren Informationen deuteten darauf hin, dass KKR nach dem Zusammenschluss die Preise für bestehende Großhandelskunden im Breitbandbereich möglicherweise angehoben hätte, in einigen Fällen erheblich. Dies ist weiterhin Teil des vorläufigen Vorbringens der Kommission und keine erwiesene Feststellung.

PostenEinzelheiten
Transaktionswert22 Milliarden Euro für die Übernahme des Festnetzes von Telecom Italia
Ursprüngliche Fusionsprüfung2024 von der Europäischen Kommission durchgeführt
Rechtsgrundlage für AuskunftsersuchenArtikel 11 Absatz 2 der EU-Fusionskontrollverordnung

Die vorläufigen Einwände lassen den Ausgang offen

Die Ankündigung vom 19. Oktober ist ein Verfahrensschritt in der Untersuchung und nicht, wie in der vorgelegten Darstellung beschrieben, die ursprüngliche Einleitung des Verfahrens. Die Kommission erklärte ausdrücklich, dass die Übermittlung der Beschwerdepunkte dem Ergebnis der Untersuchung nicht vorgreift.

Nach der EU-Fusionskontrollverordnung müssen Unternehmen Informationen bereitstellen, die weder unrichtig noch irreführend sind, auch bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen der Kommission. Die Behörde erklärte, genaue und vollständige Antworten seien wesentlich, weil diese Ersuchen eine Hauptquelle für Beweismittel bei Fusionsprüfungen darstellten.

Die Stellungnahme von KKR ist die nächste Verfahrensphase. In der Ankündigung wurden weder eine endgültige Entscheidung noch ein Zeitplan für die Klärung der Vorwürfe genannt.

Fazit

Der nächste bestätigte Schritt ist die Gelegenheit für KKR, schriftlich zu den Einwänden Stellung zu nehmen und, falls beantragt, an einer Anhörung teilzunehmen. Die Schlussfolgerungen der Kommission bleiben vorläufig, bis das Verfahren zu einer endgültigen Entscheidung gelangt.

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