Lettlands Tokenisierungsregeln könnten im ersten Halbjahr 2027 eingeführt werden. Gewerbeimmobilien könnten dabei eine erste Anwendung sein; auch Staatsanleihen werden in Betracht gezogen. Zum Stand vom 26. Oktober 2026 ist die rechtliche Prüfung jedoch noch nicht abgeschlossen: Der Zeitplan ist ein Ziel des Ministers, kein verabschiedeter Rechtsrahmen und kein bestätigter Starttermin.
Die wichtigsten Punkte
- Eine bis zum 1. Oktober fällige rechtliche Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
- Gewerbeimmobilien und Staatsanleihen sind mögliche Anwendungsfälle, keine angekündigten Markteinführungen.
- Die neue Regierung muss entscheiden, wie sie den vorgeschlagenen Rahmen voranbringen will.
Lettlands Tokenisierungsregeln hängen weiterhin von rechtlichen Arbeiten ab
Wirtschaftsminister Viktors Valainis skizzierte die Ambitionen auf der UN:BLOCK-Fintech-Konferenz in Riga. Sein Ministerium arbeitet mit der Zentralbank, dem Finanzministerium und Branchenvertretern an einem Rahmen, der Investitionen anziehen soll.
„Wenn alles reibungslos verläuft, werden wir, denke ich, nächstes Jahr, im ersten Halbjahr des nächsten Jahres, bereits die Regulierung haben“, sagte Valainis.
Der Aktionsplan der Regierung verlangte bis zum 1. Oktober eine Bewertung der für die Tokenisierung von Immobilien und anderen Vermögenswerten erforderlichen Gesetzesänderungen. Valainis sagte, diese Arbeit sei „noch im Gange“. Es wurden weder endgültige Regeln noch ein bestätigtes Inkrafttretensdatum genannt.
Die vorgeschlagenen Änderungen lassen sich daher noch nicht mit einem feststehenden Ersatzregelwerk vergleichen. Offen ist weiterhin, welche bestehenden Gesetze geändert werden müssten, wie tokenisierte Rechte anerkannt würden und welche Schutzvorkehrungen für Ausgabe und Handel gelten würden.
Immobilieneigentümer und Anleger warten auf Klarheit über ihre Rechte
Valainis bezeichnete Gewerbeimmobilien als einen „guten Anfang“. Bei der Tokenisierung werden Vermögenswerte oder Rechte auf einer Blockchain abgebildet. Dabei ist die rechtliche Struktur eines Tokens entscheidend: Er könnte eine Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft oder einen vertraglichen Anspruch darstellen, statt direktes Eigentum an einem Gebäude zu vermitteln.
Für potenzielle Emittenten, Anleger und Dienstleister gehören zu den offenen Fragen Eigentumsnachweise, Verwahrung, Übertragungen, Anlegerzulassung und die Durchsetzung der Rechte der Inhaber. Ein Blockchain-Eintrag allein begründet weder ein durchsetzbares Eigentumsrecht an einer Immobilie noch garantiert er, dass sich eine Position verkaufen lässt.
Auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche gehören zu den Vorbereitungsarbeiten. Valainis sagte, die Regierung wolle die Risiken verstehen, bevor sie Produkte einführt. Er nannte keine einzelnen Geschäftspartner und bezifferte die möglichen wirtschaftlichen Vorteile der Initiative nicht.
Staatsanleihen haben Priorität, aber es gibt noch keinen Emissionsplan
Auch die Tokenisierung lettischer Staatsanleihen steht auf der Prioritätenliste des Ministers, doch wurden weder ein Emissionstermin noch ein Transaktionsvolumen oder eine Plattform angekündigt. Sein Hinweis, dass die Aktivitäten Anfang 2027 beginnen könnten, ließ offen, ob damit ein Pilotprojekt, eine erste Emission oder eine breitere kommerzielle Verfügbarkeit gemeint war.
Es gibt ein europäisches Beispiel: Sloweniens erste digitale Anleihe wurde am 25. Juli 2024 mit einem Nominalvolumen von 30 Millionen EUR im Rahmen des Experimentierprogramms der Europäischen Zentralbank für die Abwicklung im Zentralbankgeld im Großkundengeschäft begeben. Diese abgeschlossene Transaktion veranschaulicht ein mögliches Modell, belegt jedoch weder Lettlands rechtliche Bereitschaft noch dessen Zeitplan.
Die politische Kontinuität ist eine weitere Unbekannte, während Lettland eine neue Regierung bildet. Valainis geht davon aus, dass die Initiative auf der Agenda bleibt. Die nächsten Schritte hängen jedoch von weiteren rechtlichen Arbeiten und Entscheidungen der neuen Regierung ab.
Nächster Meilenstein
Der nächste Meilenstein ist der Abschluss der rechtlichen Prüfung. Anschließend muss die neue Regierung Klarheit über den Umfang und den Gesetzgebungsweg für etwaige vorgeschlagene Regeln schaffen.
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