Coways Luftreiniger Airmega Mighty2 wurde in der Kategorie Haushalt in die Liste der besten Erfindungen 2026 von TIME aufgenommen, teilte das südkoreanische Unternehmen am 26. Oktober mit. Das Produkt ist bereits in Nordamerika erhältlich; die Markteinführung in Europa und Australien ist für das erste Quartal 2027 geplant.

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Der Luftreiniger kombiniert eine dreistufige Filtration mit einem Lasersensor, der drei Größen von Partikeln in der Luft überwacht.
  • Coway zufolge verbraucht das Modell 56 Watt und kann mit einer Lautstärke von nur 19 Dezibel betrieben werden.
  • Die Verfügbarkeit in Europa und Australien ist für das erste Quartal 2027 geplant.

Merkmale und Design des Airmega Mighty2

Der Airmega Mighty2, Modell AP-1512N, ist der Nachfolger des Airmega Mighty AP-1512HH von Coway. Er ist für mittelgroße bis große Räume ausgelegt und verwendet im Rahmen seines dreistufigen Filtrationssystems einen HEPA-Filter und einen Aktivkohlefilter.

Ein Lasersensor erkennt PM1-, PM2,5- und PM10-Partikel und zeigt numerische Luftqualitätswerte sowie eine Anzeige mit vier Farben an. Coway zufolge verbraucht der Luftreiniger 20 % weniger Energie, wobei das Unternehmen in seiner Mitteilung keine Vergleichsbasis nannte.

Das Unternehmen teilte außerdem mit, dass das Modell 2026 mit den Designpreisen Red Dot, iF und IDEA ausgezeichnet wurde.

Verfügbarkeit außerhalb Nordamerikas

Coway verkauft den Luftreiniger in Nordamerika und plant, ihn im ersten Quartal 2027 in Europa und Australien verfügbar zu machen. Das Unternehmen nannte weder einen konkreten Einführungstermin noch Preise für diese Regionen.

Weitere Nachrichten lesen

Weitere Nachrichten von FinanceVelix

Haftungsausschluss

Dieser Artikel von FinanceVelix enthält allgemeine Informationen und stellt keine persönliche Finanz-, Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Marktpreise, Zinssätze und wirtschaftliche Bedingungen können sich ändern; Anlagen sind mit einem Verlustrisiko verbunden. Die Angaben beruhen auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Informationen und können sich ändern. Überprüfen Sie wichtige Informationen eigenständig und wenden Sie sich bei Bedarf an eine qualifizierte Fachperson. Die Erwähnung eines Vermögenswerts, eines Unternehmens oder einer Dienstleistung ist keine Empfehlung.