Visa und Mastercard sehen sich in Großbritannien geplanten Klagen wegen Kartengebühren gegenüber, mit denen für Unternehmen, denen bei Verbraucherzahlungen mit Karte angeblich zu hohe Gebühren berechnet wurden, schätzungsweise 5 Milliarden £ Entschädigung gefordert werden. Beide Zahlungsnetzwerke weisen die Vorwürfe zurück; die Klagen müssen noch zugelassen werden.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Anträge betreffen mutmaßliche Überzahlungen im Zeitraum vom 23. Oktober 2020 bis zum 23. Oktober 2026.
- Die geplanten Verfahren sehen unterschiedliche Teilnahmebedingungen für Unternehmen mit einem Umsatz über beziehungsweise unter einer Schwelle von 100 Millionen £ vor.
- Das Competition Appeal Tribunal muss die Sammelklagen zulassen, bevor sie in dieser Form fortgesetzt werden können.
Was in den Klagen behauptet wird
Die Kanzleien Harcus Parker und Hausfeld reichten am 26. Oktober 2026 Anträge beim Competition Appeal Tribunal ein. Sie behaupten, dass Unternehmen überhöhte multilaterale Interbankenentgelte für Verbrauchertransaktionen mit Visa- und Mastercard-Debit-, Kredit- und Prepaidkarten gezahlt hätten.
Kartennetzwerke legen Interbankenentgelte fest, die über die Banken der Händler abgewickelt werden und Teil der Gebühren sind, die Unternehmen für die Kartenakzeptanz zahlen. Die Kläger argumentieren, dass Händlern praktisch nur begrenzte Alternativen zur Verfügung stehen, wenn Kunden Visa oder Mastercard nutzen möchten. Dadurch fehle den Netzwerken ausreichender Wettbewerbsdruck auf die Gebühren.
Die geplanten Verfahren betreffen Verbrauchertransaktionen mit Karten im gesamten Vereinigten Königreich. Sie sind von einem aufsichtsrechtlichen Streit über Interbankenentgelte für Online-Transaktionen zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Europäischen Wirtschaftsraum getrennt.
| Punkt | Details |
|---|---|
| Weniger als 100 Millionen £ Jahresumsatz der Unternehmensgruppe | Im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen würden automatisch in die geplante Opt-out-Klage von Hausfeld einbezogen, sofern sie sich nicht dagegen entscheiden. |
| 100 Millionen £ oder mehr Jahresumsatz der Unternehmensgruppe | Unternehmen können für die geplante Opt-in-Klage von Harcus Parker infrage kommen und müssten aktiv Schritte unternehmen, um teilzunehmen. |
So würden die Klagen wegen Kartengebühren ablaufen
Die Anträge teilen Unternehmen nach ihrem jährlichen Gruppenumsatz im Zeitraum 2022–2024 ein. Die geplanten Klägergruppen umfassen Unternehmen, die Verbraucherzahlungen mit Karten der Netzwerke akzeptieren. Ausgeschlossen sind jedoch Unternehmen, die bereits Klagen gegen eines der beiden Netzwerke im Zusammenhang mit Verbrauchertransaktionen mit Karten erhoben oder entsprechende Ansprüche beigelegt haben.
Der ehemalige Manager der Reisebranche Stephen Allen leitet die geplanten Verfahren. Der Prozessfinanzierer Bench Walk Advisors finanziert die Klage.
Visa und Mastercard weisen die Vorwürfe zurück
Mastercard bezeichnete den Antrag als spekulativ und erklärte, Interbankenentgelte trügen dazu bei, dass Menschen und Unternehmen Zahlungen sicher und effizient tätigen und empfangen könnten. Visa verteidigte die Gebühren ebenfalls als wichtigen Bestandteil eines sicheren digitalen Zahlungssystems.
Die geschätzten 5 Milliarden £ sind ein potenzieller Streitwert und keine festgestellte Haftung. Weder die Zulassung der Verfahren noch eine Entschädigung für Händler ist garantiert.
Nächster Meilenstein
Als Nächstes prüft das Gericht, ob es die Sammelklagen zulässt.
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