Indiens Luftfahrtbehörde hat Änderungen am Zulassungsrahmen für die Wartung von Elektroflugzeugen vorgeschlagen. Dabei sollen Kategorien für Unternehmen geschaffen werden, die elektrische Antriebe und Komponenten warten, die in neueren Flugzeugsystemen zum Einsatz kommen. Der Vorschlag kann bis zum 1. November 2026 kommentiert werden.

Zulassungen für die Wartung von Elektroflugzeugen

In einer Mitteilung vom 26. Oktober bat die Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) um Rückmeldungen zu Änderungen an CAR-145, den Vorschriften für die Zulassung von Instandhaltungsorganisationen für Luftfahrzeuge.

Der Entwurf würde eine Wartungskategorie B4 für Elektromotoren einführen, die Propeller oder Rotoren von Luftfahrzeugen antreiben. Sie würde Motoren umfassen, die nicht unter die bestehenden Kategorien für Turbinentriebwerke, Kolbentriebwerke und Hilfstriebwerke fallen.

Elektromotoren, die Schub oder Auftrieb erzeugen, würden unter B4 fallen und nicht unter die Komponenten-Kategorie für elektrische Energieversorgung und Beleuchtung. Der Vorschlag würde Wartungs-, Reparatur- und Überholungsunternehmen eine klarer definierte Kategorie bieten, unter der sie vorbehaltlich der geltenden Anforderungen eine Zulassung beantragen können.

Komponenten und Sicherheitsmeldungen

Der Entwurf führt außerdem eine Komponentenzulassungskategorie mit der Bezeichnung C23 „Sonstige“ für Ausrüstung ein, die sich nicht in die bestehenden Kategorien einordnen lässt. Dazu könnten Komponenten neuartiger Flugzeugkonstruktionen und Systeme gehören, für die die aktuellen Kategorien oder die entsprechenden technischen Kapitel nicht ausreichen.

Unabhängig davon enthält der Vorschlag Leitlinien zur Weitergabe relevanter Sicherheitsereignismeldungen an den Inhaber der Konstruktionszulassung für das Luftfahrzeug oder die Komponente. Außerdem wird empfohlen, sich mit diesem Inhaber abzustimmen, um festzustellen, ob bestehende oder geplante Serviceinformationen ein gemeldetes Problem beheben würden oder eine spezifische Lösung erforderlich ist.

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