Die am 16. Oktober 2026 eingereichte Klage von Compass stellt die Regeln des California Regional Multiple Listing Service (CRMLS) infrage, nach denen Makler Immobilien innerhalb eines Geschäftstags einstellen müssen und andernfalls mit Geldstrafen rechnen müssen. Compass macht geltend, die Vorgabe schränke seine Maklertätigkeit ein und verstoße gegen das US-amerikanische Kartellrecht. Der Klage ging ein früheres Verfahren voraus, in dem CRMLS ein Bundesgericht in New York ersuchte, seine Kooperationsrichtlinien zu bestätigen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Compass macht geltend, dass die CRMLS-Vorgabe, Angebote innerhalb eines Geschäftstags einzustellen, wettbewerbswidrige Beschränkungen auferlegt.
  • CRMLS hatte bereits am 5. Oktober eine separate Klage angekündigt, in der es seine Richtlinien verteidigt.
  • Im Streit geht es darum, ob gemeinsame Vorgaben für Immobilienangebote den Wettbewerb fördern oder einen Makler unzulässig einschränken.

Inhaltsverzeichnis

Compass-Klage richtet sich gegen Fristen und Sanktionen für Immobilienangebote

Compass reichte seine Klage vor einem Bundesgericht in Los Angeles ein und argumentiert, dass die Frist von CRMLS für das Einstellen von Angeboten und die damit verbundenen Geldstrafen seine Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Dabei handelt es sich um Vorwürfe, nicht um Feststellungen, dass die Regeln gegen das Kartellrecht verstoßen.

Die Anfechtung durch das Wohnimmobilienmaklerunternehmen konzentriert sich darauf, wie schnell Immobilien in den gemeinsamen Immobiliendienst eingestellt werden müssen. Für Compass geht es um betriebliche Flexibilität; für CRMLS darum, ob teilnehmende Maklerbüros Angebote beisteuern, während sie zugleich vom Zugang zu den Immobilieninformationen anderer Mitglieder profitieren.

Die Unterscheidung ist wichtig, weil die beiden Seiten dieselben Regeln unterschiedlich begründen. Compass beschreibt sie als Wettbewerbsbeschränkung, während CRMLS argumentiert, dass Kooperationsvorgaben einen gleichberechtigten Zugang zu Immobilienangeboten gewährleisten.

AngabeDetails
Gerichtsstand der Compass-KlageBundesgericht in Los Angeles
Gerichtsstand der CRMLS-KlageSouthern District of New York
Aktenzeichen der CRMLS-KlageCase 1:26-cv-08796

CRMLS hatte zuvor eine Klage zur Verteidigung seiner Regeln eingereicht

In seiner Mitteilung vom 5. Oktober über den Antrag auf Feststellungsurteil erklärte CRMLS, es ersuche ein Bundesgericht in New York um die Bestätigung, dass seine Kooperationsregeln rechtmäßig und wettbewerbsfördernd sind. Dieses Verfahren wurde vor der Klageeinreichung von Compass am 16. Oktober angestrengt; es handelte sich nicht um eine Gegenklage als Reaktion auf das spätere Verfahren in Los Angeles.

CRMLS zufolge hatte Compass in einem Forderungsschreiben vom September mit einer Klage gedroht. Der Immobiliendienst argumentiert, Compass wolle von gemeinsam eingestellten Angeboten und Daten profitieren, während es seine eigenen öffentlich vermarkteten Immobilien demselben Marktplatz vorenthalte.

Der CEO von CRMLS, Art Carter, erklärte, die Regeln förderten Transparenz, Wettbewerb und Zusammenarbeit. Seine Verteidigung dieser Richtlinien gibt die Position von CRMLS in dem Streit wieder und stellt keine gerichtliche Entscheidung dar.

Fazit

Der Streit bringt die Rechtmäßigkeit der Kooperationsvorgaben von CRMLS nun vor Bundesgerichte in zwei Gerichtsbarkeiten. Entscheidend wird sein, wie die Gerichte die konkurrierenden Ansprüche beurteilen; den vorliegenden Mitteilungen zufolge steht weder ein Verhandlungstermin noch eine Entscheidung fest.

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