Die britische Labour-Regierung hat Berichten zufolge am 16. Oktober 2026 Gespräche mit UBS über eine Verlegung des Hauptsitzes und der Börsennotierung der Bank nach London aufgenommen. Die von Rachel Reeves geführten Gespräche über eine Verlagerung von UBS finden vor dem Hintergrund Schweizer Vorschläge zur Verschärfung der Kapitalanforderungen nach der Credit-Suisse-Krise statt. Sie stellen keine angekündigte Entscheidung der Bank dar, umzuziehen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Gespräche mit Großbritannien betreffen sowohl den Hauptsitz von UBS als auch ihre Börsennotierung.
  • Die Schweizer Vorschläge zielen auf die Kapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften auf Ebene der Mutterbank ab.
  • Es wurden weder ein Zeitplan noch Bedingungen für eine Verlagerung vereinbart.

Inhaltsverzeichnis

Gespräche über eine Verlagerung von UBS bleiben unverbindlich

Die britische Regierung bemüht sich, London als Alternative zur Schweiz für UBS zu positionieren. Ein möglicher Umzug würde sowohl den Standort des Hauptsitzes der Gruppe als auch ihre Börsennotierung betreffen und die Gespräche damit über eine bloße Änderung des Handelsplatzes hinausgehen lassen.

UBS übernahm Credit Suisse 2023 im Rahmen einer Notfalltransaktion. Diese Krise veranlasste die Schweiz zu prüfen, ob ihre Schutzvorkehrungen für den Bankensektor den Staat, die Steuerzahler und die Wirtschaft angemessen schützen.

Die Unterscheidung zwischen einem Vorstoß der Regierung und einer Verpflichtung des Unternehmens ist wichtig. Die Gespräche zeigen das Interesse Großbritanniens, UBS anzuziehen, belegen aber nicht, dass die Bank London gewählt oder einem Wegzug aus der Schweiz zugestimmt hat.

PostenDetails
Konsultation eingeleitet26. September 2025.
Frist für die Konsultation9. Januar 2026.
Vorgeschlagene anfängliche Kapitalunterlegung65 % bei Inkrafttreten der Bestimmung.
Vorgeschlagene ÜbergangsregelungJährliche Erhöhungen um 5 Prozentpunkte auf 100 % innerhalb von sieben Jahren, abhängig vom Fortgang des parlamentarischen Verfahrens.

Schweizer Vorschlag konzentriert sich auf das Kapital ausländischer Tochtergesellschaften

Die Kapitalkonsultation des Bundesrats vom September 2025 schlug vor, systemrelevante Schweizer Banken zu verpflichten, ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit Kapital zu unterlegen. In der damaligen Mitteilung erklärte die Regierung, UBS sei zu diesem Zeitpunkt die einzige Bank, die erheblich betroffen wäre.

Nach dem Vorschlag würden Banken den Buchwert dieser Beteiligungen vollständig vom harten Kernkapital (CET1) der Muttergesellschaft abziehen. Ziel ist es, zu verhindern, dass Verluste ausländischer Tochtergesellschaften das Kapital, das den eigenen Geschäftsbetrieb der Schweizer Muttergesellschaft stützen soll, unmittelbar aufzehren.

Die Regierung argumentierte zudem, eine stärkere Kapitalunterlegung würde einer Bank in einer Krise mehr Flexibilität beim Verkauf ausländischer Geschäftsbereiche verschaffen. Sie bezeichnete die Maßnahme als gezielt und nicht als allgemeine Erhöhung der Kapitalanforderungen.

Diese Einzelheiten beschreiben den Vorschlag vom 26. September 2025 und sind kein Beleg dafür, dass bis Oktober 2026 alle darin enthaltenen Bestimmungen Gesetz geworden waren. Die Mitteilung bestätigt auch nicht die Gespräche über eine Verlagerung nach Großbritannien.

Fazit

Die unmittelbare Entwicklung ist ein unverbindlicher Vorstoß Großbritanniens und kein bestätigter Umzug von UBS. Eine formelle Entscheidung der Bank und die endgültige Ausgestaltung der Schweizer Kapitalvorschriften bleiben die zentralen offenen Fragen; ein Zeitplan für eine Verlagerung wurde nicht festgelegt.

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