Der Investitionspakt zwischen Indien und der EU wird weiterhin diskutiert, sagte der indische Minister für Handel und Industrie, Piyush Goyal, am 27. Oktober 2026. Ein separates Abkommen zum Schutz regional spezifischer Produktnamen erfordert ebenfalls rechtliche Änderungen, die sein Ministerium dem Parlament vorlegen will.
Investitionspakt zwischen Indien und der EU und Produktschutz
Ein Investitionsschutzabkommen würde einen Rahmen für den Schutz von Investitionen schaffen, die in den beiden Märkten getätigt werden. Solche Abkommen regeln üblicherweise die faire Behandlung, rechtswidrige Enteignungen und Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.
Das geplante Abkommen über geografische Angaben würde die Namen von Produkten schützen, die in den jeweiligen Märkten mit bestimmten Regionen verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise Darjeeling-Tee und indisches Kunsthandwerk sowie europäische Produkte wie Feta-Käse.
Die Europäische Union ist bereits ein bedeutender Investor in Indien, wo rund 6.000 europäische Unternehmen vertreten sind.
Freihandelsabkommen hat Vorrang
Indien und die 27 Mitgliedstaaten umfassende EU gaben am 27. Januar 2026 den Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen bekannt. Goyal sagte, die Investitions- und Geografische-Angaben-Abkommen würden nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens wirksam.
Der Minister sagte, das Freihandelsabkommen werde voraussichtlich im Dezember 2026 unterzeichnet und könnte im März oder April 2027 in Kraft treten. Diese Termine sind weiterhin Zukunftsprognosen und keine bestätigten Umsetzungstermine.
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