Ein Rechtsteam, das Opfer der Gewalt in Tripolis vom Mai 2025 vertritt, plant, dem Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Anfang 2027 Beweise und rechtliche Analysen vorzulegen. Das Team erklärte am 26. Oktober 2026, es prüfe, ob einige der untersuchten Vorfälle als Kriegsverbrechen einzustufen sein könnten.
Die wichtigsten Punkte
- Das geplante Dossier soll den Ankläger auffordern, Vorfälle zu untersuchen, darunter Todesfälle und gemeldete Angriffe auf Wohngebäude und Justizeinrichtungen.
- Die Einschätzung der Anwälte ist vorläufig und begründet keine strafrechtliche Verantwortlichkeit.
Worum es bei den Ermittlungen zur Gewalt in Tripolis geht
Vom 12. bis 14. Mai 2025 kam es in der libyschen Hauptstadt zu bewaffneter Gewalt. Das Rechtsteam untersucht die Ereignisse im Vorfeld des 12. Mai sowie Vorfälle, die seine Mandanten betrafen.
Dazu zählen die Umstände des Todes von Mitgliedern des Apparats zur Unterstützung der Stabilität (Stability Support Apparatus), darunter dessen Leiter Abdulghani Alkikli, während eines Treffens am 12. Mai. Das Team untersucht außerdem Vorwürfe der Misshandlung oder Schändung der Leichen verstorbener Mitglieder, gemeldete Angriffe und Plünderungen im Stadtteil Abu Salim sowie Vorfälle im Zusammenhang mit Gefängnissen und Einrichtungen und Beamten der Justizpolizei.
Das Team erklärte, es habe trotz sicherheitsbedingter und logistischer Herausforderungen Video- und Audioaufnahmen, Fotos, Dokumente und Zeugenaussagen gesammelt.
Rechtliche Einschätzung und geplante Vorlage
Die Anwälte prüfen, ob die Gewalt die Schwelle zu einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt erreicht hat. Sollte diese Schwelle als erreicht gelten, könnten einige der mutmaßlichen Handlungen möglicherweise in den Anwendungsbereich der Kriegsverbrechen nach dem Römischen Statut des IStGH fallen. Das Team betonte, dass seine vorläufige Analyse keine gerichtliche Feststellung darstellt.
Der IStGH kann für mutmaßliche Verbrechen nach dem Römischen Statut zuständig sein, die in Libyen begangen wurden, nachdem der UN-Sicherheitsrat die Situation 2011 an den Ankläger überwiesen hatte. Das Rechtsteam unter der Leitung des libyschen Anwalts Khaled Al-Zaidy plant, eine Prüfung seiner Erkenntnisse zu beantragen. Etwaige weitere Maßnahmen lägen im Ermessen des Anklägers und würden von dessen unabhängiger Einschätzung sowie den geltenden Verfahren abhängen.
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