Der Oberste Gerichtshof Indiens erklärte sich am 26. Oktober 2026 bereit, eine Anfechtung der besonderen umfassenden Überarbeitung der Wählerverzeichnisse in Maharashtra zu prüfen. Er richtete Mitteilungen an die Zentralregierung, die Wahlkommission Indiens und weitere Beteiligte.

Streit um die Wählerverzeichnisse in Maharashtra

Die Petition wurde von Arun Anandagiri, einem Wirtschaftsprüfer und Journalisten, eingereicht. Eine Kammer unter Vorsitz des Obersten Richters Surya Kant, der die Richter Joymalya Bagchi und V Mohana angehörten, setzte die Angelegenheit für den 5. November an.

Der als Vertreter Anandagiris auftretende Senior Advocate Arvind Datar sagte, Wähler, die während der Sanierungsarbeiten in Mumbai und Pune vorübergehend umgezogen seien, seien als nicht auffindbare Personen gestrichen worden. Außerdem seien rund 12,2 Millionen Wahlberechtigte wegen „logischer Unstimmigkeiten“ aus dem Verzeichnis gestrichen worden.

Petition fordert Aussetzung der Überarbeitung

Die Petition fordert, die Überarbeitung auszusetzen, bis das Gericht über die Angelegenheit entschieden hat, und niemanden, der im Verzeichnis vor der Überarbeitung aufgeführt war, auszuschließen oder zu streichen. Das Gericht richtete Mitteilungen aus; aus der Quelle geht jedoch nicht hervor, dass es diesen Forderungen stattgegeben hat.

Das Büro des obersten Wahlbeamten von Maharashtra teilte mit, dass 20.688.487 der 97.854.049 registrierten Wähler des Bundesstaates – also 21,14 % – aus dem Entwurf der Wählerverzeichnisse ausgeschlossen wurden, weil sie während der Überprüfung an den angegebenen Adressen nicht ausfindig gemacht werden konnten.

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