Datenschutzänderungen bei Fast Retailing haben Werbehinweise und Opt-out-Tools nach einer Überprüfung durch BBB National Programs bei vier Marken leichter auffindbar gemacht. Das Digital Advertising Accountability Program der Organisation teilte am 20. Oktober 2026 mit, dass der Einzelhändler die Websites und die betreffenden mobilen Apps mit den branchenweiten Selbstregulierungsgrundsätzen für interessenbasierte Werbung in Einklang gebracht habe.
Wichtige Erkenntnisse
- UNIQLO, GU, Theory und Helmut Lang fügten auf ihren Websites eigene Links zu Werbehinweisen und Auswahlmöglichkeiten hinzu.
- UNIQLO, GU und Theory änderten ihre Apps, nachdem endloses Scrollen den Zugang zu Datenschutzlinks erschwert hatte.
- Die Überprüfung betraf branchenweite Selbstregulierungsstandards und keine behördliche Durchsetzungsentscheidung.
Inhaltsverzeichnis
- Datenschutzprüfung bei Fast Retailing identifizierte schwer auffindbare Hinweise
- Eigene Website-Links und App-Einstellungen ersetzen versteckte Hinweise
- Branchenstandards legen den Umfang der Änderungen fest
- Fazit
Datenschutzprüfung bei Fast Retailing identifizierte schwer auffindbare Hinweise
Das Digital Advertising Accountability Program, kurz DAAP, untersuchte UNIQLO und GU zunächst im Rahmen einer routinemäßigen Überwachung und stellte eine Datenerhebung durch Dritte fest, die bekanntermaßen interessenbasierte Werbung betreiben. Die Prüfung wurde auf die Websites von Theory und Helmut Lang sowie auf die mobilen Apps von UNIQLO, GU und Theory ausgeweitet.
Die DAAP-Prüfung von Fast Retailing ergab, dass auf den Websites ein klarer und gut sichtbarer Zugang zu Informationen über die Weitergabe werbebezogener Daten und zu Möglichkeiten für einen Widerspruch fehlte. Ein Großteil der erforderlichen Informationen war bereits in den Datenschutzerklärungen enthalten, aber verstreut statt in einem eindeutig erkennbaren Hinweis zusammengefasst.
Entscheidend war die Zugänglichkeit, nicht allein die Frage, ob eine Datenschutzerklärung vorhanden war. Verbraucher konnten Schwierigkeiten haben, die Informationen zu finden, die sie benötigten, um die Verwendung ihrer Daten für Werbezwecke zu verstehen und ihre Auswahlmöglichkeiten wahrzunehmen.
| Element | Einzelheiten |
|---|---|
| Mobile Datenschutzerklärungen von UNIQLO und GU | Links zu Werbehinweisen und den Auswahltools der DAA für Verbraucher wurden am Anfang hinzugefügt. |
| App-Store-Einträge von UNIQLO und GU | Die Datenschutzlinks für iOS und Android wurden aktualisiert, damit sie Nutzer an den Anfang der Datenschutzhinweise führen. |
| Mobile Datenschutzerklärung von Theory | Ein Link zu den Auswahltools der DAA für Verbraucher wurde hinzugefügt. |
| Helmut Lang | Bietet keine mobile App an. |
Eigene Website-Links und App-Einstellungen ersetzen versteckte Hinweise
Alle vier Marken fügten in die Fußzeile jeder Website-Seite einen Link „Ad Choices“ ein, getrennt vom allgemeinen Link zur Datenschutzerklärung. Jeder Link führt direkt zu einem eigenen Bereich, der interessenbasierte Werbung erklärt, die Einhaltung der Grundsätze der Digital Advertising Alliance bestätigt und den Zugang zu einer Auswahlmöglichkeit für Verbraucher bietet.
In den eigenen Bereichen wird außerdem erklärt, wie Verbraucher ihre Einwilligung widerrufen können. UNIQLO und GU fügten am Anfang ihrer Datenschutzerklärungen Verknüpfungen hinzu, über die Leser direkt zu diesen Bereichen gelangen.
Auf Mobilgeräten entfernten UNIQLO, GU und Theory das endlose Scrollen, das Nutzer daran gehindert hatte, Menü- oder Datenschutzlinks in der Fußzeile problemlos zu erreichen. Außerdem fügten sie „Ad Choices“ zu den App-Einstellungen hinzu und ermöglichten so auch nach dem Herunterladen den fortlaufenden Zugriff auf Hinweise und Auswahlmechanismen.
Branchenstandards legen den Umfang der Änderungen fest
DAAP ist Teil von BBB National Programs und setzt die Selbstregulierungsgrundsätze der Digital Advertising Alliance zum Datenschutz durch. Die Feststellungen betreffen Transparenz und Wahlmöglichkeiten für Verbraucher bei interessenbasierter Werbung. Sie sind nicht als behördliche Entscheidung zur Einhaltung sämtlicher geltender Datenschutzgesetze zu verstehen.
Die angekündigten Änderungen betreffen die Auffindbarkeit von Hinweisen und die Ausübung von Werbeoptionen durch Nutzer. Sie bedeuten nicht, dass die Marken die interessenbasierte Werbung eingestellt haben.
Fazit
Die Änderungen wurden als umgesetzt und nicht als geplant dargestellt. Verbraucher können nun auf den Websites nach den eigenen „Ad Choices“-Links suchen und bei den drei Marken mit Apps die entsprechenden Steuerelemente in den Einstellungen nutzen, um auf Werbehinweise und Auswahltools zuzugreifen.
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