Der erste Schweizer Bitcoin-ETF, der Privatanlegern offensteht, hat die aufsichtsrechtliche Zulassung erhalten. Damit erhalten Anleger einen Fonds nach Schweizer Recht, über den sie direkt in Bitcoin investieren können. Die FINMA gab die Zulassung am 20. Oktober 2026 bekannt. BIT Asset Management rechnet damit, dass sein Bitcoin Fund ETF unter dem Tickersymbol BBIT im November 2026 den Handel an der SIX Swiss Exchange aufnimmt.

Wichtigste Erkenntnisse

  • BBIT wird Bitcoin direkt halten und ist nur in der Schweiz für das öffentliche Angebot zugelassen.
  • Die Fondsstruktur trennt das Vermögen der Anleger vom Vermögen der Fondsleitung.
  • Die FINMA warnt, dass die aufsichtsrechtliche Zulassung weder die Volatilität von Bitcoin noch das Risiko erheblicher Verluste beseitigt.

Inhaltsverzeichnis

Was die Zulassung des Schweizer Bitcoin-ETF ermöglicht

Die Zulassung eines direkten Bitcoin-Fonds für Privatanleger durch die FINMA markiert eine Abkehr von ihrer Bewilligung aus dem Jahr 2021 für einen Fonds qualifizierter Anleger, der hauptsächlich in einen Korb aus Kryptowährungen investierte. Die neue Zulassung ermöglicht einem öffentlich angebotenen Fonds nach Schweizer Recht, ausschließlich direkt in Bitcoin zu investieren.

Die Aufsichtsbehörde gewährte eine Ausnahme von den geltenden Diversifikationsvorschriften. Sie begründete dies mit der vergleichsweise langen Handelsgeschichte von Bitcoin und dem besonders hohen Handelsvolumen im Vergleich zu anderen Kryptowährungen. Sie stufte das Produkt als alternativen Anlagefonds mit besonderen Risiken ein.

BIT Asset Management bezeichnete das Produkt als Bitcoin Fund ETF oder BBIT. Der vom Fondsmanager für November erwartete Handelsstart ist eine Prognose und keine bereits erfolgte Börsennotierung.

AngabeDetails
Fonds und TickersymbolBitcoin Fund ETF, BBIT
AnlageengagementDirekte Bitcoin-Bestände
Umfang des öffentlichen AngebotsNur Schweiz
Erwarteter Handelsplatz und ZeitpunktSIX Swiss Exchange, November 2026

Wie sich der Fonds von Bitcoin-Schuldprodukten unterscheidet

BIT Asset Management zufolge sind die meisten in Europa notierten Bitcoin-Produkte börsengehandelte Produkte, die als Schuldinstrumente mit Emittentenrisiko strukturiert sind. BBIT ist dagegen ein Schweizer Kollektivanlagevehikel, dessen Vermögen getrennt vom Vermögen der Fondsleitung gehalten wird.

Dieser Unterschied betrifft die rechtliche Struktur, über die Anleger ihr Engagement halten. Er schützt den Wert des zugrunde liegenden Bitcoin nicht vor einem Rückgang. Der Fonds hält Bitcoin direkt und nutzt nach Angaben des Fondsmanagers weder Futures noch Derivate.

Anlegerschutzmaßnahmen beseitigen das Marktrisiko nicht

Die FINMA erklärte, beaufsichtigte Institute müssten Maßnahmen ergreifen, um Betriebs- und Verwahrrisiken zu verringern. Sie hob zudem klare Risikohinweise und die Einhaltung der Schweizer Verhaltensregeln für Finanzdienstleistungen hervor, einschließlich der Beachtung von Angemessenheits- oder Eignungsprüfungen.

Die Aufsichtsbehörde warnte, dass Bitcoin-Anlagen auch über einen zugelassenen ETF sehr riskant bleiben und starke Kursschwankungen das investierte Kapital erheblich mindern können. Weitere Anbieter haben Anträge für Bitcoin-ETFs eingereicht oder angekündigt. Diese Anträge sind jedoch von der vorliegenden Zulassung unabhängig.

Fazit

Der nächste Meilenstein ist der für November 2026 erwartete Handelsstart von BBIT an der SIX Swiss Exchange. Die Zulassung legt den aufsichtsrechtlichen Status des Fonds fest; sie bestätigt weder, dass der Handel bereits begonnen hat, noch verringert sie das zugrunde liegende Marktrisiko von Bitcoin.

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