Die Abrechnung zum Verfall indischer Derivate wird ab dem 7. Dezember 2026 wieder auf einer Preisberechnungsmethode beruhen, die die letzten 30 Minuten des fortlaufenden Handels berücksichtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Securities and Exchange Board of India hervor, die am 15. Oktober bekannt gegeben wurde. Broker erwarten, dass die Rückkehr zu diesem Verfahren die Abrechnungspreise berechenbarer macht, nachdem ein im August eingeführtes Schlussauktionssystem die Handelsstrategien beeinträchtigt hatte. Eine Erholung der Handelsvolumina bleibt jedoch ungewiss.

Wichtigste Erkenntnisse

  • SEBI führt ab dem 7. Dezember den VWAP des fortlaufenden Handels wieder als Grundlage für die Abrechnung von Derivaten am Verfallstag ein.
  • Die Aktivität im Derivatehandel ging im August stark zurück, bevor sie sich im September leicht erholte.
  • Broker erwarten, dass klarere Abrechnungspreise Händlern beim Umgang mit dem Verfallsrisiko helfen. Höhere Handelsvolumina sind jedoch nicht garantiert.

Inhaltsverzeichnis

Was sich bei der Abrechnung indischer Derivate ändert

Mit dem Rundschreiben der SEBI vom 15. Oktober wird die Abrechnungsmethode für auslaufende Derivatekontrakte überarbeitet. Bei Aktienderivaten wird der volumengewichtete Durchschnittskurs (VWAP) der zugrunde liegenden Aktie während der letzten 30 Minuten des fortlaufenden Handels herangezogen. Bei Indexderivaten wird ein Indexwert verwendet, der anhand der VWAPs der Indexbestandteile berechnet wird.

Damit wird ein zentrales Abrechnungsmerkmal der am 3. August eingeführten Schlussauktion rückgängig gemacht. Es geht um eine Änderung der Berechnung der Abrechnungspreise am Verfallstag, nicht um eine Abkehr von den umfassenderen Bemühungen der SEBI, den spekulativen Handel einzudämmen.

Für Händler, die Positionen bis zum Verfall halten, liegt der praktische Unterschied im maßgeblichen Preisbildungszeitraum: Die Abrechnung wird wieder Transaktionen aus der letzten halben Stunde des fortlaufenden Handels widerspiegeln, statt von der Schlussauktion abzuhängen.

AngabeDetails
Entscheidungsdatum15. Oktober 2026
Inkrafttreten7. Dezember 2026
AktienderivateAbrechnung auf Basis des VWAP der zugrunde liegenden Aktie im fortlaufenden Handel während der letzten 30 Minuten.
IndexderivateAbrechnung auf Basis eines Indexwerts, der anhand der VWAPs der Indexbestandteile berechnet wird.

Die Handelsaktivität hat sich gerade erst zu erholen begonnen

Im August fiel der durchschnittliche tägliche Umsatz mit Aktienderivaten an der National Stock Exchange of India auf den niedrigsten Stand seit 18 Monaten. Der Umsatz an der kleineren BSE ging um ein Drittel zurück, bevor die Aktivität im September leicht anzog.

Dhiraj Relli, Geschäftsführer von HDFC Securities, sagte, mehr Klarheit bei den Abrechnungspreisen zum Verfall dürfte dazu beitragen, das Vertrauen wiederherzustellen, und könnte die Handelsvolumina im Laufe der Zeit wieder näher an das Niveau vor Einführung des Schlussauktionssystems heranführen. Das ist eine Erwartung und kein bestätigtes Ergebnis einer Regeländerung, die noch nicht in Kraft getreten ist.

Warum Broker und Handelsabteilungen die Entwicklung beobachten

Eshaan Lazarus, Gründer und Vorstandsvorsitzender von 021 Trade, sagte, die geringere Liquidität in der Schlussauktion habe es Marktteilnehmern mit vergleichsweise kleinen Positionen ermöglicht, die Schlusskurse zu beeinflussen – insbesondere bei wenig gehandelten Instrumenten. Er erwartet, dass die Rückkehr zum VWAP den Spielraum für solche Ausschläge verringert.

Berechenbarere Abrechnungspreise könnten das Management des Verfallsrisikos und die Arbitrage zwischen Kassa- und Derivatemarkt erleichtern. Analysten von Jefferies erklärten außerdem, die Änderung könnte Brokern zugutekommen, deren Auftragsvolumina weiterhin unter dem Niveau vor Einführung der Schlussauktion liegen. Ob daraus höhere Transaktionserlöse für Broker und Börsen entstehen, hängt davon ab, ob die Händler tatsächlich zurückkehren.

Fazit

Der nächste bestätigte Meilenstein ist die Umsetzung am 7. Dezember. Anschließend wird sich zeigen, ob berechenbarere Preise zum Verfall zu einer nachhaltigen Erholung der Handelsaktivität führen.

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